Die Schweiz hat mit der EU einen Vertrag, der die Reisebestimmung wie innerhalb der EU festlegt. Also Mikrochip, EU- Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung.
Spezielle Bestimmungen, die bisher für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gegolten haben, sind mit 1.1.2012 aufgehoben. Daher gilt das oben für die Einreise in EU Staaten Gesagte.
Zusatzanforderungen bestehen derzeit für die Einreise nach Finnland, Irland, Malta und das Vereinigte Königreich und zwar ist eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung bei Hunden vorgeschrieben.
Ich empfehle aber generell 2-3 Wochen vor der Reise nochmals in der Ordination oder unter http://www.oeamtc.at/reise/laender/ die aktuellen Bestimmungen zu erfragen!